GlanzZeit Dienstleistungen

Ihr zuverlässiger Partner für ambulante Hauswirtschaftliche Dienstleistungen

Reinigungsleistungen

Unsere Leistungen rund um das Reinigen Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung gliedern wir in Komplexe, je nach erforderlichem Aufwand und Frequenz.

Komplex 1 beinhaltet z. B. die Reinigung Ihrer sanitären Anlagen, wie • Toilette und Dusche / Badewanne • Spiegel und Konsolen / Regale • Wandfliesen
Reinigung von Wäsche und Bekleidung

Die eigenständige Reinigung der Wäsche und Bekleidung übernehmen wir. Dazu nutzen wir die vor Ort zur Verfügung gestellten Gerätschaften wie Waschmaschine, Trockner oder Wäscheständer/-spinne. Wir garantieren die Einhaltung der Wasch- und Pflegesymbole, sodass Ihre Wäsche die Form und Farbe behält. Wenn gewünscht übernehmen wir auch das Bügeln der Kleidungsstücke.

Nahrungsmittelzubereitung

Auf Wunsch übernehmen wir eigenständig die Zubereitung von Nahrungs- und Lebensmitteln in Ihrer Küche. Ob einfaches aufwärmen oder frische Zubereitung von Lebensmitteln inkl. Vorbereitungen und anschließendem spülen und reinigen der benutzen Gerätschaften und Oberflächen. Die Einhaltung der Lebensmittelhygieneverordnung ist für uns selbstverständlich.

Einkäufe des täglichen Lebens

Gerne übernehmen wir für Sie die Einkäufe des täglichen Lebens – ob Lebensmittel, Getränke oder Drogerieartikel. Wir kaufen genau nach Ihren Wünschen, bei von ihnen benannten Geschäften ein und rechnen dieses in Zeiteinheiten ab.

Kostenübernahme durch die Pflegekasse

Als Pflegebedürftiger, der zuhause gepflegt wird und hierfür Leistungen von der Pflegeversicherung erhält,

haben Sie Anspruch auf Leistungen für eine Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege. Darüber hinaus steht Ihnen ein Entlastungsbetrag in Höhe von 131,- Euro pro Monat zu. Lassen Sie diesen Anspruch nicht verfallen, Sie können mit dem Geld pflegende Angehörige wirkungsvoll entlasten.
Abrechnung direkt mit Ihrer Pflegekasse

Wir sind von den Pflegekassen als Dienstleister für ambulante Hauswirtschaftliche Dienstleistungen anerkannt. Auf Wunsch können wir unsere Leistungen gem. § 45 SGB XI, direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen.

Privatzahler

Unabhängig von den Pflegekassen können Sie unsere Dienstleistungen selbstverständlich auch als Privatzahler

in Anspruch nehmen. Sprechen Sie uns hierzu gerne an.

Unser aktueller Flyer für ambulante Hauswirtschaftliche Dienstleistungen

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